Platzordnung
der Retrieverfreunde Beckum
§ 1
Der Übungsplatz steht den Mitgliedern, außer an Trainings-, Prüfungs- und Feiertagen zu folgenden Zeiten kostenlos für Übungszwecke zur Verfügung:
Mo. bis Fr. von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo., Mi., Fr. von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Di. & Do. von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr
§ 2
Die Benutzung des Übungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr für die Hundehalter, für die Hunde und für die Besucher.
§ 3
Der Übungsplatz darf nur benutzt werden, wenn eine gültige Hundehaftpflichtversicherung besteht sowie ein ordnungsgemäßer Impfschutz gewährleistet ist.
§ 4
Das Übungsgelände ist in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen.
§ 5
Die Hunde haben sich vor Betreten des Übungsplatzes zu lösen. Gegebenenfalls
anfallender Kot ist umgehend zu entfernen.
§ 6
Die Hunde sind angeleint auf den Übungsplatz zu bringen und nur auf Anweisung eines Ausbilders abzuleinen.
§ 7
Der Übungsbetrieb darf nicht durch anwesende Besucher gestört werden.
§ 8
Das Betreten des Übungsplatzes ist nur Vereinsmitgliedern mit deren Hunden sowie
Familienmitgliedern gestattet. Die Benutzung des Übungsplatzes durch Fremde ist nur nach Absprache mit dem Vorstand möglich.
§ 9
Die Benutzung des Dummy-Launchers oder anderer Signalgeräte ist nur mit Genehmigung des Vorstandes und in Anwesenheit eines Ausbilders der RFB gestattet.
§ 10
Kinder haben während der Trainingszeiten den Übungsplatz nicht zu betreten. Das
Betreten der Teichanlage ist nur nach Absprache mit einem Ausbilder erlaubt. Die Eltern haften für Ihre Kinder.